
Präsenzschulungen in der Warn- und Alarmstufe
Aktuelle Information (Stand: 03.11.2021):
Das Land Baden-Württemberg befindet sich ab heute in der sog. Warnstufe.
Mit Eintreten der Warn- oder Alarmstufe tritt für den Bereich der beruflichen Weiterbildung die 3G-Regel in Kraft.
Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und unserer Schulungsteilnehmer steht für uns an erster Stelle. Daher haben wir Maßnahmen getroffen, die einerseits Ihre Gesundheit schützen, aber auch bei der Eindämmung des Coronaviruses helfen können.
Somit ist eine Teilnahme an unseren Präsenzveranstaltungen nur noch mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen möglich. Beim Testnachweis muss es sich um einen qualifizierten Antigen-Test (z. B. durch bescheinigten Test einer Apotheke oder des Arbeitgebers) oder PCR-Test handeln (Selbsttests können leider nicht akzeptiert werden).
Alle unsere Trainer, Berater und Schulungsleiter sind geimpft, genesen oder zum Zeitpunkt Ihrer Schulung umfänglich getestet. Im Idealfall können wir Ihre Schulung umplanen und als Online-Veranstaltung durchführen. Für Sie entstehen hierfür keinerlei Zusatzkosten und wir versuchen durch eine transparente und zeitnahe Kommunikation auch den Organisationsaufwand für Sie möglichst gering zu halten.
Für Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Personen mit Fieber, trockenem Husten oder Störung des Geruchs- / Geschmackssinns (sofern nicht vom Arzt als nicht Corona-Infektion bescheinigt, z.B. bei einer Erkältung) sollten wenn möglich nicht an Präsenzschulungen teilnehmen. Falls die Erkältungssymptome keine Symptome einer Corona-Infektion sind, dann sollte, soweit möglich, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Hinweis: Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet müssen einen deutschen Corona Test machen. Nehmen Sie nich an einer Schulung teil, bis festgestellt ist, dass Sie nicht an Corona infiziert sind.
Halten Sie auch in Außenbereichen den Abstand von mind. 1,5 m ein. Sollten Warteschlangen entstehen, halten Sie bitte die Abstandsregel ein. Befolgen Sie bitte alle aushängenden Anweisungen und die Anweisungen des Personals am Seminarstandort.
Wir bedauern die Unannämlichkeiten und bedanken uns vielmals für Ihr Verständnis. Bitte bleiben Sie gesund!
Weitergehende Informationen zu den Hygienemaßnahmen der KVP Institut GmbH:
Hygieneregeln sind entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Instituts bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten. Ziele unserer Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, der Schutz von Personen vor Infektionen sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Gegenstände.
Dies soll durch Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen sowie verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen bewerkstelligt werden. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände mind. 30 Sekunden. Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (mind. eine medizinische Maske) ist nach Betreten des Gebäudes Pflicht. Im Unterrichtsraum am Platz müssen Sie keine Maske tragen.
Bitte helfen Sie mit und achten darauf, daß an Standorten ohne entsprechende Klima- oder Lüftungsanlagen, die Fenster in regelmäßgien Abständen geöffnet werden (Stoßlüften ca. alle 20 Min.).
In der Warn- (250 Intensivbettenpatienten) und Alarmstufe (390 Intensivbettenpatienten) ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt zur Schulung nur nach Vorlage eines Antigen- (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Testnachweises (maximal 48 Stunden alt) gestattet; bei mehrtägigen Veranstaltungen ist ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis alle drei Tage vorzulegen. Der 3G-Nachweis wird am Platz durchgeführt, bis dahin soll die Schutzmaske getragen werden. Die Warnstufen werden vom Land verordnet aufgrund der Zahlen des Landesgesundheitsamtes