Lieferant
die dem Kunden ein Produkt bereitstellt_, die im Rahmen einer Vertragssituation auch _Auftragnehmer_ genannt werden kann. (DIN ISO 8402, 1995-08 , Ziffer 1.10, fast identisch mit DIN ISO 9004, Teil 2, 1992-06 , Ziffer 3.2).
Insgesamt existiert eine Fülle von Definitionen, die letztendlich zwei Kernaussagen enthalten, wobei die kurze Formel _Organisation, die dem Kunden ein Produkt bereitstellt_ die Grundlage bildet. Mit der Interpretation _Der Lieferant kann in Beziehung zur Organisation entweder extern oder intern sein._ wird diese entscheidend erweitert.
Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Philosophie der Normen, dass jede interne Leistung in einem Unternehmen den Empfänger der Leistung als Kunden sieht.
In diesen Definitionen kommt etwas zu kurz, dass der Lieferant für seine Leistung voll verantwortlich gemacht wird. Der Kunde hat theoretisch keine Prüfpflicht, da dies einem Doppelaufwand gleichkommt. Alle Pflichten liegen daher beim Lieferanten. Die Beschreibungen der Norm definieren daher die Ansprüche an die Leistungserbringer häufig mit der Formulierung _Der Lieferant muss …_, wobei man als Leser häufig interpretieren sollte _Ich muss …_, bestenfalls _Unser Unternehmen muss …“.