Qualitätsauditor
Ein Qualitätsauditor ist eine „Zur Durchführung von Qualitätsaudits qualifizierte Person.“
Anmerkung: „Ein zur Leitung eines Qualitätsaudits ernannter Qualitätsauditor wird ‚Qualitätsaudit-Leiter‘ genannt.“ (DIN EN ISO 8402, 1995-08 , Ziffer 4.11)
Nach DIN ISO 10011 = Leitfaden für das Audit von Qualitätssicherungssystemen, Teil 2, 1991 – Qualifikationskriterien für Qualitätsauditoren – sind die Voraussetzungen, die Auditoren erfüllen müssen, definiert. Zu den Kriterien zählen Schulbildung, Schulung, Erfahrung, persönliche Eigenschaften, Führungsfähigkeit, Aufrechterhaltung der Befähigung und Sprache. Ferner gibt es zusätzliche Kriterien für Auditleiter.
Zu internen Audits gibt Anmerkung 2 der DIN EN ISO 8402, Ziffer 4.9 eine Empfehlung, die sich sehr bewährt hat: „Qualitätsaudits werden durch Personen durchgeführt, die keine direkte Verantwortung in den zu auditierenden Bereichen haben, wobei es aber wünschenswert ist, dass sie mit dem betreffenden Personal zusammenarbeiten.“
Die Tätigkeit als Auditor muss mit dem Ziel der Verbesserung des Systems ausgeübt werden. Daher ist bei der Ursachenklärung nicht nach Schuldigen zu suchen, sondern nach Lösungen. Auditoren sollten daher zu partnerschaftlichem Verhalten ausgebildet werden.
2002 wurde die DIN ISO 10011 zusammen mit anderen durch die DIN ISO 19011 ersetzt.