Vertragsprüfung
, 1995-08 , Ziffer 3.10 ist unter einer Vertragsprüfung eine vor der Vertragsunterzeichnung durch den Lieferanten ausgeführte systematische Tätigkeiten zu verstehen mit dem Ziel einer angemessen festgelegten, dokumentierten, eindeutigen und realisierbaren Qualitätsforderung.
Verantwortlich für die Vertragsprüfung ist der Lieferant, er kann sie jedoch zusammen mit dem Kunden durchführen.
Eine Vertragsprüfung kann, so dies erforderlich ist, für unterschiedliche Vertragsphasen wiederholt werden.